Strafrecht

Kocher & Bucher Rechtsanwälte OG
Rechtsanwaltskanzlei Graz

„Ich habe doch nichts getan - wofür brauche ich einen Strafverteidiger?“

Dies sind die meist geäußerten Worte von (noch nicht) Mandanten, wenn sie eine Ladung zur polizeilichen Einvernahme oder einen Strafantrag bzw. eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen.

„Das Gericht wird schon erkennen, dass ich unschuldig bin…!“
oder:
„Ich sage nur die Wahrheit! Mir kann nichts passieren...!“

Hier schreite ich ein:
Denn je früher ein interessierter und engagierter Strafverteidiger in einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren der Staatsanwaltschaft beigezogen wird, desto eher kann Einfluss auf den Gang des strafrechtlichen Verfahrens genommen werden.

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