Was ist eine einvernehmliche Ehescheidung ?
Im einvernehmlichen Scheidungsverfahren stehen sich die Ehegatten nicht als Gegner gegenüber (Außerstreitverfahren), sondern müssen die Ehescheidung vielmehr gemeinsam beantragen. Eine Anwaltspflicht besteht nicht.
Einvernehmliche Ehescheidung
Eine solche einvernehmliche Scheidung kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht, die alle gleichzeitig vorliegen müssen:
- Die Lebensgemeinschaft ist seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben,
- beide Ehegatten gestehen die unheilbare Zerrüttung ihrer Ehe zu,
- zwischen den Ehegatten besteht Einvernehmen über die Scheidung,
- beide Ehegatten legen dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vor oder schließen eine solche vor dem Gericht.
Bei der Aufhebung der Lebensgemeinschaft kommt es nicht auf das tatsächliche Wohnverhältnis, sondern auf das geistige und körperliche Naheverhältnis an. Die Aufhebung der Lebensgemeinschaft ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Freizeit nicht gemeinsam verbracht wird und keine eheliche Treue und Beistandsleistung mehr vorherrscht.
Die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen hat schriftlich zu sein und folgende Aspekte zu beinhalten:
- hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder/Obsorge
- persönliches Verhältnis betreffend gemeinsame Kinder (Kontaktrechte)
- Unterhaltspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern
- vermögensrechtliche Ansprüche zueinander
- Unterhaltsleistungen zueinander
- gemeinsame Schulden bzw. gemeinsame Ersparnisse
Einvernehmliche Ehescheidung
Dabei helfen wir Ihnen:
Dabei helfen wir Ihnen:
- Antrag auf einvernehmliche Ehescheidung
- Klärung der Scheidungsgründe
- Verfassung der Scheidungsfolgen- vereinbarung
- Einbringung von Scheidungsklagen
- Vertretung im Aufteilungsverfahren
Unsere Rechtsanwälte
Dr. Klaus Kocher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 1992
Kanzleigründung 1994
Mag. Wilfried Bucher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 2004
Kanzlei-Partnerschaft mit Dr. Kocher seit 2004
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