Scheidung aus anderen Gründen

Eine Scheidung kann allerdings auch aus anderen Gründen erfolgen, ohne dass ein Verschulden vorausgesetzt wird.

Wurde die Ehe durch das Verhalten eines Ehegatten, das Ursache einer geistigen Störung ist, unheilbar zerrüttet, so kann diese geschieden werden.

Was ist eine geistige Störung?

Eine geistige Störung stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Willensbildung und
-kontrolle dar, muss aber nicht das Maß einer Geisteskrankheit erreichen. Als geistige Störungen gelten beispielsweise Hysterie, Eifersuchtswahn und Zwangsneurose. Scheidungsgrund hier ist das ehezerrüttende Verhalten.

Wie sieht es bei einer Geisteskrankheit aus?

Anders ist das bei Geisteskrankheiten.

In diesem Fall ist eine Scheidung, ohne Vorliegen eines Fehlverhaltens, möglich. Die Geisteskrankheit hat allerdings einen derartigen Grad zu erreichen, der zur Aufhebung der seelischen Ehegemeinschaft führt und keine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwarten lässt. Es darf keine Heilung der Krankheit in absehbarer Zeit zu erwarten sein.

Was ist bei einer schweren Krankheit?

Kein Fehlverhalten erfordert ebenso die Scheidung, wenn ein Ehegatte an einer schweren ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit leidet, deren Heilung oder die Beseitigung der Ansteckungsgefahr in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

Schwere ansteckende Krankheiten sind z.B. Aids, Lepra und Geschlechtskrankheiten.

Schwere ekelerregende Krankheiten sind z.B. Hautkrebs, Schuppenflechte und nässende und übelriechende Ekzeme.

Kontaktieren Sie uns »

Scheidung aus anderen Gründen
Dabei helfen wir Ihnen:

  • Antrag auf einvernehmliche Ehescheidung

  • Klärung der Scheidungsgründe
  • Verfassung der Scheidungsfolgen- vereinbarung
  • Einbringung von Scheidungsklagen
  • Vertretung im Aufteilungsverfahren

Unsere Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Dr. Klaus Kocher

Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 1992
Kanzleigründung 1994

Über Dr. Klaus Kocher »
Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Mag. Wilfried Bucher

Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 2004
Kanzlei-Partnerschaft mit Dr. Kocher seit 2004

Über Mag. Wilfried Bucher »
  • „Ich bin äußerst zufrieden. Wir wurden sehr kompetent und ausführlich beraten. Kleiner Tipp. Diese Kanzlei ist spezialisiert auf Fremdenrecht!“

    Markus Bruckmüller auf Google

  • „Mag. Bucher hatte ein sofortiges Verständnis unserer Lage, und hat uns den Rechtlichen aspekt einfach erklärt. Außerdem wurde uns auch gesagt was wir machen können um unnötige Kosten bei dem Prozess zu vermeiden.“

    H. Mujkic auf Google

  • „Sehr gute, freundliche und absolut Kompetente Kanzlei. Es wurde alles lückenlos vorbereitet. Absolut zum weiter empfehlen.“

    Markus Eder auf Google

  • „Ein guter Anwalt. Die Beratung ist sehr freundlich und verständnisvoll. [...] Die Kanzlei ist sehr gut erreichbar auch mit öffentliche Verkehrsmittel. Vielen herzlichen DANK für die aufmerksame Beratung. “

    Hannes Stickler auf Google

Haben Sie ein juristisches Problem und wünschen rasche & fachkundige Beratung & Hilfe?

Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf. Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie bei Ihrem Problem zu unterstützen.

Danke!

Wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden.

×

Scheidung wegen Verschuldens
Dabei helfen wir Ihnen:

  • text fehlt
  • text fehlt
  • text fehlt
  • text fehlt

Unsere Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Dr. Klaus Kocher

Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 1992
Kanzleigründung 1994

Über Dr. Klaus Kocher »
Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Mag. Wilfried Bucher

Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 2004
Kanzlei-Partnerschaft mit Dr. Kocher seit 2004

Über Mag. Wilfried Bucher »
  • „Ich bin äußerst zufrieden. Wir wurden sehr kompetent und ausführlich beraten. Kleiner Tipp. Diese Kanzlei ist spezialisiert auf Fremdenrecht!“

    Markus Bruckmüller auf Google

  • „Sehr gute, freundliche und absolut Kompetente Kanzlei. Es wurde alles lückenlos vorbereitet. Absolut zum weiter empfehlen.“

    Markus Eder auf Google

  • „Mag. Bucher hatte ein sofortiges Verständnis unserer Lage, und hat uns den Rechtlichen aspekt einfach erklärt. Außerdem wurde uns auch gesagt was wir machen können um unnötige Kosten bei dem Prozess zu vermeiden.“

    H. Mujkic auf Google

  • „Ein guter Anwalt. Die Beratung ist sehr freundlich und verständnisvoll. [...] Die Kanzlei ist sehr gut erreichbar auch mit öffentliche Verkehrsmittel. Vielen herzlichen DANK für die aufmerksame Beratung. “

    Hannes Stickler auf Google

Haben Sie ein juristisches Problem und wünschen rasche & fachkundige Beratung & Hilfe?

Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf. Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie bei Ihrem Problem zu unterstützen.

Danke!

Wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden.

×
Top
Rufen Sie uns an:
0316 / 833 899