Aufteilungsverfahren
Die nacheheliche Aufteilung des ehelichen Vermögens muss nicht zwingend gerichtlich erfolgen. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung müssen Vermögensangelegenheiten ohnehin im Einvernehmen geklärt werden. Ein gerichtliches Aufteilungsverfahren wird daher häufiger nach streitigen Scheidungen geführt.
Aufteilungsverfahren
Ein Aufteilungsantrag ist innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils einzubringen. Dabei wird eine Naturalteilung angestrebt. Ist das nicht möglich, können Ausgleichszahlungen angeordnet werden.
In die Aufteilungsmasse fallen alle beweglichen und unbeweglichen körperlichen Sachen, die während aufrechter Ehegemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten dienten. Hinzu kommen eheliche Ersparnisse, darunter Bargeld, Sparguthaben, Bausparverträge, Wertpapiere, Edelmetalle und Kunstgegenstände.
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Aufteilungsverfahren
Dabei helfen wir Ihnen:
Dabei helfen wir Ihnen:
- Antrag auf einvernehmliche Ehescheidung
- Klärung der Scheidungsgründe
- Verfassung der Scheidungsfolgen- vereinbarung
- Einbringung von Scheidungsklagen
- Vertretung im Aufteilungsverfahren
Unsere Rechtsanwälte
Dr. Klaus Kocher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 1992
Kanzleigründung 1994
Mag. Wilfried Bucher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 2004
Kanzlei-Partnerschaft mit Dr. Kocher seit 2004
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