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Ich habe doch nichts getan - wofür brauche ich einen Strafverteidiger?

Dies sind die meist geäußerten Worte von (noch nicht) Mandanten, wenn sie eine Ladung zur polizeilichen Einvernahme oder einen Strafantrag bzw. eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen.

Das Gericht wird schon erkennen, wird schon sehen, dass ich unschuldig bin…!
oder: Ich sage nur die Wahrheit! Mir kann nichts passieren...!

Hier schreiten wir ein:
Denn je früher ein interessierter und engagierter Strafverteidiger in einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren der Staatsanwaltschaft beigezogen wird, desto eher kann Einfluss auf den Gang des strafrechtlichen Verfahrens genommen werden.

Bedenken Sie stets: Als Beschuldigte(r) in einem Strafverfahren sind Sie nicht verpflichtet ohne Beiziehung eines Strafverteidigers vor der Polizei auszusagen, daher gilt hier insbesondere: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Alles - ja wirklich alles - was sie sagen wird gegen Sie verwendet werden!

Wie gehen wir als Strafverteidiger vor?
Sobald die Polizei vor ihrer Türe steht und Ihnen mitteilt, dass eine Hausdurchsuchung auf richterlichen Befehl hin vorgenommen werden wird, gleichzeitig ihnen auch mitgeteilt wird, dass sie verhaftet sind und die Wahrscheinlichkeit der Verhängung einer Untersuchungshaft hoch ist, ist das sprichwörtliche Feuer am Dach: Wählen Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens !

Wie wird Ihnen Ihr Strafverteidiger helfen können?

Bei der Einvernahme durch die Polizei:
Wir sind während der Einvernahme durch die Polizei stets an ihrer Seite und unterstützen Sie nicht nur in rechtlicher Hinsicht - wir sind gleichzeitig auch Psychologe, Vertrauensperson, bester Freund - einfach für alles zuständig.

Bei der Einsichtnahme in den Strafakt:
Wir nehmen Einsicht in die Akten des polizeilichen Ermittlungsverfahrens, sodass wir in Kenntnis des gesamten Sachverhaltes sind. Nach Kenntnis des Ermittlungsstandes und auf Basis der vorliegenden Belastungs/Entlastungsbeweise erarbeiten wir mit Ihnen die am ehesten erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie.

Vor der Gerichtsverhandlung:
Sofern eine solche stattfindet: Wir informieren Sie über den Ablauf bei Gericht, sodann - in Kenntnis der Gerichtsbesetzung - über die strukturbedingten erfolgsversprechenden Aussichten, Strafrahmenhöhe und Verteidigungsmöglichkeiten. Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihre Verteidigung!

Bei der Gerichtsverhandlung:
Sie sind nie allein vor Gericht - wir sind immer bei Ihnen. Wir erklären dem Gericht Ihre Sicht der Dinge, legen Ihre Verantwortung dem Gericht gegenüber offen und stellen Beweisanträge und achten auf die Wahrung ihrer Rechte.

Nach der Gerichtsverhandlung:
Wir besprechen mit Ihnen das Gerichtsurteil, gratulieren zum Freispruch oder bedenken gemeinsam die Rechtsmittelmöglichkeiten.

Warum sollten Sie uns als Ihre Strafverteidiger wählen?
Unsere Mandanten vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung in Strafverfahren, unserer Kenntnis der an den Strafverfahren beteiligten Gerichte, Behörden und Strukturen, unser Verständnis von fremden Kulturen und Religionen sowie unsere Fähigkeit komplizierte juristische Dinge einfach zu erklären.

Wir helfen Ihnen aus der Patsche

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