Verletzung der Unterhaltspflicht

Zur Verletzung der (familiären) Unterhaltspflicht kommt es, wenn die Alimente nicht bezahlt werden und dadurch der Unterhalt oder die Erziehung der Unterhaltsberechtigten gefährdet werden.

Eine Verletzung der Unterhaltspflicht ist nach Strafrecht ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann.

§ 198 StGB im Gesetzeswortlaut

(1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde.
(2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht nach Abs. 1 zu bestrafen, wenn er bis zum Schluss der Verhandlung die vom Verfolgungsantrag umfassten Unterhaltsbeträge zur Gänze bezahlt.

Strafverteidigung
Dabei helfen wir Ihnen:

  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Begleitung zur polizeilichen Einvernahme, Bekämpfung der Untersuchungshaft
  • Einbringung von Rechtsmitteln

Unsere Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Dr. Klaus Kocher

Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 1992
Kanzleigründung 1994

Über Dr. Klaus Kocher »
Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Mag. Wilfried Bucher

Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 2004
Kanzlei-Partnerschaft mit Dr. Kocher seit 2004

Über Mag. Wilfried Bucher »
  • „Ein guter Anwalt. Die Beratung ist sehr freundlich und verständnisvoll. [...] Die Kanzlei ist sehr gut erreichbar auch mit öffentliche Verkehrsmittel. Vielen herzlichen DANK für die aufmerksame Beratung. “

    Hannes Stickler auf Google

  • „Mag. Bucher hatte ein sofortiges Verständnis unserer Lage, und hat uns den Rechtlichen aspekt einfach erklärt. Außerdem wurde uns auch gesagt was wir machen können um unnötige Kosten bei dem Prozess zu vermeiden.“

    H. Mujkic auf Google

  • „Sehr gute, freundliche und absolut Kompetente Kanzlei. Es wurde alles lückenlos vorbereitet. Absolut zum weiter empfehlen.“

    Markus Eder auf Google

  • „Ich bin äußerst zufrieden. Wir wurden sehr kompetent und ausführlich beraten. Kleiner Tipp. Diese Kanzlei ist spezialisiert auf Fremdenrecht!“

    Markus Bruckmüller auf Google

Haben Sie ein juristisches Problem und wünschen rasche & fachkundige Beratung & Hilfe?

Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf. Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie bei Ihrem Problem zu unterstützen.

Aufgrund Ihrer DSGVO Einstellungen wird dieser Inhalt nicht geladen.
Top
Rufen Sie uns an:
0316 / 833 899