Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Ist die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben, so kann jeder der beiden Ehegatten die Scheidung wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe begehren. Ein Fehlverhalten der Ehegatten ist nicht erforderlich.

Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Die häusliche Gemeinschaft ist aufgehoben, wenn die Ehegatten nicht mehr gemeinsam wohnen. Gibt es Aussicht auf die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft, so wird das Scheidungsbegehren abzuweisen sein.

Abzuweisen ist das Begehren auch, wenn der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die unheilbare Zerrüttung der Ehe zumindest überwiegend verschuldet hat. Sind allerdings sechs Jahre seit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft vergangen, so ist die Ehe in jedem Fall zu scheiden.

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