Unterhalt
Während der Ehe muss der eheliche Unterhalt nicht in Geld bestehen. Nach der Scheidung hat die Unterhaltsleistung allerdings monatlich im Voraus und in Geld zu erfolgen.
Unterhalt
Der ehemalige Ehepartner, der den Haushalt geführt hat und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachging, kann sich nicht darauf berufen, sondern muss – soweit zumutbar – eine Beschäftigung aufnehmen.
Die Zumutbarkeit bestimmt sich u.a. nach Alter, Berufsausbildung, Gesundheitszustand, bisherige Erwerbstätigkeit, Arbeitsmarktlage und Betreuungspflichten gegenüber Kindern.
Unterhalt
Dabei helfen wir Ihnen:
Dabei helfen wir Ihnen:
- Antrag auf einvernehmliche Ehescheidung
- Klärung der Scheidungsgründe
- Verfassung der Scheidungsfolgen- vereinbarung
- Einbringung von Scheidungsklagen
- Vertretung im Aufteilungsverfahren
Unsere Rechtsanwälte
Dr. Klaus Kocher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 1992
Kanzleigründung 1994
Mag. Wilfried Bucher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 2004
Kanzlei-Partnerschaft mit Dr. Kocher seit 2004
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