Scheidung wegen Verschuldens
Eine Scheidung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Eine Scheidung wegen Verschuldens liegt dann vor, wenn einer der Ehegatten die Ehe durch eine schwere Eheverfehlung oder ehrloses oder unsittliches Verhalten schuldhaft so tief zerrüttet, dass die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.
Was sind schwere Eheverfehlungen?
Als Beispiel für schwere Eheverfehlungen führt das Gesetz Ehebruch, körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid an. Darüber hinaus sind Handlungen und Unterlassungen, die gegen das Wesen der Ehe und die sich daraus ergebenden Pflichten gerichtet sind, als Eheverfehlungen erfasst. So kann auch die hartnäckige und grundlose Verweigerung des Geschlechtsverkehrs oder eine Verletzung der ehelichen Beistandspflicht eine schwere Eheverfehlung darstellen.
Werden leichte Eheverfehlungen über einen längeren Zeitraum ausgeübt, so können diese ebenso eine schwere Eheverfehlung darstellen. Ehrloses oder unsittliches Verhalten liegt beispielsweise bei wiederholten strafrechtlichen Delikten, Trunk- oder Drogensucht und übermäßiger Spielleidenschaft vor.
Die schwere Eheverfehlung und das ehrlose oder unsittliche Verhalten müssen für die unheilbare Zerrüttung der Ehe ursächlich sein.
Scheidung wegen Verschuldens
Dabei helfen wir Ihnen:
Dabei helfen wir Ihnen:
- Antrag auf einvernehmliche Ehescheidung
- Klärung der Scheidungsgründe
- Verfassung der Scheidungsfolgen- vereinbarung
- Einbringung von Scheidungsklagen
- Vertretung im Aufteilungsverfahren
Unsere Rechtsanwälte
Dr. Klaus Kocher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 1992
Kanzleigründung 1994
Mag. Wilfried Bucher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 2004
Kanzlei-Partnerschaft mit Dr. Kocher seit 2004
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