Rechtsanwälte Kocher & Bucher
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Wir bieten Ihnen professionelle Rechtsberatung, Betreuung und anwaltliche Vertretung. Unser Ziel liegt darin, die uns gestellten Aufgaben erfolgreich, zeiteffizient und kostengünstig, demgemäß zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten, zu bewältigen.
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Friedrichgasse 31,
8010 Graz
Telefon
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Anrufenoffice@kocher-bucher.at
E-MailKocher & Bucher Rechtsanwälte OG
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Dr. Klaus Kocher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 1992
Kanzleigründung 1994
Mag. Wilfried Bucher
Studium der Rechtswissenschaften in Graz
Rechtsanwalt seit 2004
Kanzlei-Partnerschaft mit Dr. Kocher seit 2004
Juristischer Blog
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Der Pflichtteilsanspruch kann gemäß § 757 ABGB sowohl von den Nachkommen als auch vom Ehegatten oder eingetragenen Partner des Verstorbenen geltend gemacht werden. Diesen Personen steht ein Pflichtteil zu, wenn:
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