Angeklagt: Versuchter schwerer Raub (Strafdrohung 7,5 Jahre) – 50 Sozialstunden blieben über!
Dem von unserer Kanzlei vertretenen 17jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen unter Verwendung eines Messers versucht zu haben dem Opfer Bargeld abzunehmen.
Dieses kriminelle Vorhaben wird als Verbrechen des versuchten schweren Raubes bezeichnet (§ 15,143 StGB). Die hier anzuwendende Strafdrohung für den angeklagten Jugendlichen war die mögliche Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 7,5 Jahre (bei Erwachsenen beträgt die Strafdrohung für das gleiche Delikt 1-15 Jahre)!
Nach einer 5stündigen Hauptverhandlung vor dem zuständigen Schöffensenat des Landesgerichts und Aufarbeitung der Widersprüche aller vernommenen Zeugen ging der Schöffensenat „nur“ mehr von der Verdachtslage eines Vergehens der gefährlichen Drohung (§ 107 Abs 1 StGB) durch das Vorhalten eines Messers aus.
Über den jugendlichen Angeklagten wurde sodann – aufgrund der geänderten Strafdrohung konnte das Verfahren vorläufig eingestellt werden – die Ableistung gemeinnütziger Leistungen im Ausmaß von 50 Stunden (diversionelle Erledigung) verhängt.
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