Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Kinder im Scheidungsverfahren: Obsorge, Kontaktrecht und Kindeswohl

Rund die Hälfte aller geschiedenen Ehen in Österreich betrifft Paare mit minderjährigen Kindern.

Zentral sind drei Fragen:

  • Obsorge
    Seit dem KindRÄG 2001 und dem KindNamRÄG 2013 steht die gemeinsame Obsorge im Vordergrund – auch nach Trennung und Scheidung. Das Gericht kann die gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

  • Hauptbetreuung und betreuungsrechtlicher Unterhalt
    Die Eltern müssen festlegen, bei wem das Kind hauptsächlich betreut wird. Bei annähernd gleichteiligem Betreuungsverhältnis (ungefähr 4:3) kann das betreuungsrechtliche Unterhaltsmodell zur Anwendung kommen – bei ähnlichen Einkommen entfällt der Geldunterhalt, bei deutlichen Einkommensunterschieden gibt es einen Ergänzungsunterhalt.

  • Kontaktrecht und Wohlverhaltensgebot
    Beide Eltern haben – und schulden dem Kind – den regelmäßigen Kontakt zum anderen Elternteil. § 159 ABGB verpflichtet dazu, alles zu unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt. Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann im Extremfall sogar Schadenersatzansprüche begründen (z. B. Ersatz von Kosten eines Besuchsrechtsverfahrens).
    OGH 4 Ob 8/11x, 9 Ob 28/14d

Aus familienpsychologischer Sicht zeigen Studien, dass nicht die Scheidung an sich, sondern vor allem anhaltend hochstrittige Konflikte belastend sind. Eine „gute Scheidung“ bedeutet daher insbesondere: das Kind aus Loyalitätskonflikten herauszuhalten, es altersadäquat zu informieren und seine Beziehungen zu beiden Elternteilen zu sichern.

Unsere Besucher finden folgende Artikel ebenfalls interessant:

Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Nach 5-jährigem Verfahren: Konvertitin erhält Asyl

Die Beschwerdeergänzung der Kocher & Bucher Rechtsanwälte OG führte nach einer Verfahrensdauer von 5 Jahren zum Asylstatus.

weiterlesen
Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Die Pflichtteilsklage

Der Pflichtteilsanspruch kann gemäß § 757 ABGB sowohl von den Nachkommen als auch vom Ehegatten oder eingetragenen Partner des Verstorbenen geltend gemacht werden. Diesen Personen steht ein Pflichtteil zu, wenn:

weiterlesen
Rechtsanwalt Graz, Rechtsanwaltskanzlei Graz, Rechtsanwälte Graz

Ich habe doch nichts getan - wofür brauche ich einen Strafverteidiger?

Dies sind die meist geäußerten Worte von (noch nicht) Mandanten, wenn sie eine Ladung zur polizeilichen Einvernahme oder einen Strafantrag bzw. eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen.

weiterlesen

Kocher & Bucher Rechtsanwälte OG
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Graz

Wir bieten Ihnen professionelle Rechtsberatung, Betreuung und anwaltliche Vertretung. Unser Ziel liegt darin, die uns gestellten Aufgaben erfolgreich, zeiteffizient und kostengünstig, demgemäß zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten, zu bewältigen.

Über uns »
Top
Rufen Sie uns an:
0316 / 833 899