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Einvernehmliche Scheidung: Wenn beide „Ja“ zum „Nein“ sagen

In Österreich erfolgt der Großteil aller Scheidungen einvernehmlich.

Bei der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG müssen unter anderem folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit mindestens 6 Monaten aufgehoben.
  • Beide Ehegatten erklären vor Gericht, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist.
  • Es gibt eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, insbesondere
    • nachehelicher Unterhalt,
    • Aufteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen und Ersparnissen,
    • bei minderjährigen Kindern: Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt.

Das Verfahren läuft im Außerstreitverfahren und kann grundsätzlich auch ohne anwaltliche Vertretung eingeleitet werden; in der Praxis ist anwaltliche Beratung dennoch sinnvoll, weil gerade die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Pensionsrechte) langfristige finanzielle Auswirkungen haben.

Eine einvernehmliche Lösung bedeutet nicht, dass alles harmonisch war – aber sie reduziert Kosten, Zeit und emotionale Belastung deutlich.

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