Überlange Verfahrensdauer im Asylverfahren
Eine längere Entscheidungsdauer kann nicht mit belastenden Umständen des BFA begründet werden ( VwGH Ra 2017/20/0133 vom 22.06.2017)
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Freispruch nach 17 Monaten U-Haft
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weiterlesenKocher & Bucher Rechtsanwälte OG
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