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Überlange Verfahrensdauer im Asylverfahren

Über Anträge auf internationalen Schutz ist binnen 15 Monaten zu entscheiden.

Eine längere Entscheidungsdauer kann nicht mit belastenden Umständen des BFA begründet werden ( VwGH Ra 2017/20/0133 vom 22.06.2017)

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