Überlange Verfahrensdauer im Asylverfahren
Eine längere Entscheidungsdauer kann nicht mit belastenden Umständen des BFA begründet werden ( VwGH Ra 2017/20/0133 vom 22.06.2017)
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Die Pflichtteilsklage
Der Pflichtteilsanspruch kann gemäß § 757 ABGB sowohl von den Nachkommen als auch vom Ehegatten oder eingetragenen Partner des Verstorbenen geltend gemacht werden. Diesen Personen steht ein Pflichtteil zu, wenn:
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