Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
...wenn der Fremde über eine in Österreich alle Risiken abdeckende Krankenversicherung verfügt. Anstatt einer bestehenden Pflichtversicherung kann auch eine Privatversicherung ausreichen.
Der Leistungsumfang einer Privatversicherung sollte dann jedoch im Wesentlichen jenem der gesetzlichen Pflichtversicherung entsprechen. (VwGh Fe 2015/22/0001 v. 7.12.2016)
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Afghanistan
Innerhalb kürzester Zeit konnten von unserer Kanzlei zwei positive Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs (E 611/2020 - 10 vom 10. März 2020 und E 3451/2019 - 12 vom 24. Februar 2020) für unsere Mandanten erwirkt werden. Beide Mandanten sind afghanische Staatsangehörige, haben jedoch vor ihrer Flucht lange Zeit im Iran gelebt. Einer der beiden ist zwischenzeitig zum katholischen Glauben konvertiert.
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Subsidiärer Schutz für afghanischen Asylbewerber erlangt
Innerstaatliche Fluchtalternative nach Mazar- e Sharif und Herat (Stadt) ist nach der zitierten Judikatur nicht zumutbar.
weiterlesenKocher & Bucher Rechtsanwälte OG
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