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Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Gemäß dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz dürfen Aufenthaltstitel nur dann erteilt werden, ...

...wenn der Fremde über eine in Österreich alle Risiken abdeckende Krankenversicherung verfügt. Anstatt einer bestehenden Pflichtversicherung kann auch eine Privatversicherung ausreichen.

Der Leistungsumfang einer Privatversicherung sollte dann jedoch im Wesentlichen jenem der gesetzlichen Pflichtversicherung entsprechen. (VwGh Fe 2015/22/0001 v. 7.12.2016)

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