Nach 5-jährigem Verfahren: Konvertitin erhält Asyl
Frau F. stellte im Jänner 2016 in Österreich ihren Asylantrag. Im Iran hätte sie aufgrund ihres Interesses am Christentum eine Zwangsheirat mit einem strenggläubigen Muslimen zu befürchten gehabt.
Obwohl Frau F. in der Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl detaillierte und nachvollziehbare Aussagen tätigte, wurde ihr kein Glauben geschenkt. Die Behörde ging davon aus, dass kein ernsthaftes Interesse am Christentum bestanden habe und auch eine Zwangsheirat nicht in Aussicht gestanden sei.
Nach der ersten negativen Entscheidung über ihren Asylantrag wandte sich Frau F. 2018 an unsere Kanzlei. Für sie wurde eine ausführliche Beschwerdeergänzung verfasst. Darin wurden die Aussagen von Frau F. herangezogen, um die mangelhafte Beweiswürdigung hervorzuheben und damit die Ernsthaftigkeit ihrer Konversion zum Christentum zu beweisen.
Dies gelang schließlich im April 2021, nachdem Frau F. vor dem Bundesverwaltungsgericht befragt wurde. Das positive Urteil wurde bereits mündlich in der Verhandlung verkündet und ist in Rechtskraft erwachsen (BvWG L508 2189153-1/13E).
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