Freispruch nach 17 Monaten U-Haft
In den frühen Morgenstunden eines Jännertages 2017 wurde bei der Familie des Mandanten durch die Polizei die Wohnungstüre aufgebrochen, Herr L. wurde festgenommen, die Wohnung durchsucht, einige wenige Bücher sowie alle elektronischen Geräte wurden mitgenommen.
Kern der Vorwürfe war: In der Moschee, die er über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren besucht hatte, hätte er radikal-islamistisches Gedankengut verbreitet.
Diesen Vorwurf hat Herr L. von Anfang an vehement bestritten, ihm wurde aber kein Glaube geschenkt.
Die Verteidigung übernahm die Kanzlei Kocher & Bucher im Frühjahr 2017, diese baute von Anbeginn darauf auf, dass es keinerlei Sachbeweise für das vorgeworfene Verhalten gäbe.
Bei der Hauptverhandlung gelang durch ein sachlich fundiert aufbereitetes Plädoyer und eine eindringliche Erinnerung an den Schwur, den die Geschworenen geleistet haben, nämlich in ihrem Urteil sich auf Beweise und Tatsachen und nicht auf Gefühle zu stützen, der Freispruch.
Der Freispruch ist seit Mitte März 2020 rechtskräftig.
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