Entscheidung des BVwG zu Afghanischen Konvertiten
Es konnte davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer aus innerer Überzeugung vom islamischen Glauben zum Christentum konvertiert ist. Es ist nicht anzunehmen, dass er bereit ist, seinen christlichen Glauben - insbesondere auch nicht in islamischer Umgebung - zu verleugnen.
Daher wurde dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten gewährt und die Flüchtlingseigenschaft festgestellt.
Erkenntnis des BVwG vom 23.07.2019, W222 2129994-1
Unsere Besucher finden folgende Artikel ebenfalls interessant:

Ich habe doch nichts getan - wofür brauche ich einen Strafverteidiger?
Dies sind die meist geäußerten Worte von (noch nicht) Mandanten, wenn sie eine Ladung zur polizeilichen Einvernahme oder einen Strafantrag bzw. eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen.
weiterlesen
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Gemäß dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz dürfen Aufenthaltstitel nur dann erteilt werden, ...
weiterlesen
Afghanistan
Innerhalb kürzester Zeit konnten von unserer Kanzlei zwei positive Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs (E 611/2020 - 10 vom 10. März 2020 und E 3451/2019 - 12 vom 24. Februar 2020) für unsere Mandanten erwirkt werden. Beide Mandanten sind afghanische Staatsangehörige, haben jedoch vor ihrer Flucht lange Zeit im Iran gelebt. Einer der beiden ist zwischenzeitig zum katholischen Glauben konvertiert.
weiterlesenKocher & Bucher Rechtsanwälte OG
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Graz
Wir bieten Ihnen professionelle Rechtsberatung, Betreuung und anwaltliche Vertretung. Unser Ziel liegt darin, die uns gestellten Aufgaben erfolgreich, zeiteffizient und kostengünstig, demgemäß zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten, zu bewältigen.
Über uns »