Entscheidung des BVwG zu Afghanischen Konvertiten
Es konnte davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer aus innerer Überzeugung vom islamischen Glauben zum Christentum konvertiert ist. Es ist nicht anzunehmen, dass er bereit ist, seinen christlichen Glauben - insbesondere auch nicht in islamischer Umgebung - zu verleugnen.
Daher wurde dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten gewährt und die Flüchtlingseigenschaft festgestellt.
Erkenntnis des BVwG vom 23.07.2019, W222 2129994-1
Unsere Besucher finden folgende Artikel ebenfalls interessant:
Angeklagt: Versuchter schwerer Raub (Strafdrohung 7,5 Jahre) – 50 Sozialstunden blieben über!
Dem von unserer Kanzlei vertretenen 17jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen unter Verwendung eines Messers versucht zu haben dem Opfer Bargeld abzunehmen. Dieses kriminelle Vorhaben wird als Verbrechen des versuchten [...]
weiterlesen
Beschwerdeverfahren einer Konvertitin aus dem Iran vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich!
Mit dem Vorbringen der Beschwerdeführerin (BF)aus dem Iran , wegen ihrer Konversion zum christlichen Glauben im Fall einer Rückkehr in den Iran aus religiösen Gründen verfolgt zu werden, macht die BF einen (subjektiven) Nachfluchtgrund geltend (vgl. § 3 Abs. 2 AsylG).
weiterlesen
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Gemäß dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz dürfen Aufenthaltstitel nur dann erteilt werden, ...
weiterlesenKocher & Bucher Rechtsanwälte OG
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Graz
Wir bieten Ihnen professionelle Rechtsberatung, Betreuung und anwaltliche Vertretung. Unser Ziel liegt darin, die uns gestellten Aufgaben erfolgreich, zeiteffizient und kostengünstig, demgemäß zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten, zu bewältigen.
Über uns »