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Entscheidung des BVwG zu Afghanischen Konvertiten

Ein afghanischer Bescherdeführer begann sich im Laufe seines Aufenthaltes in Österreich, für den christlichen Glauben zu interessieren und besuchte regelmäßig die Gottesdienste und Bibelstunden sowie gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten der evangelikalen Freikirche und wurde dann getauft.

Es konnte davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer aus innerer Überzeugung vom islamischen Glauben zum Christentum konvertiert ist. Es ist nicht anzunehmen, dass er bereit ist, seinen christlichen Glauben - insbesondere auch nicht in islamischer Umgebung - zu verleugnen.

Daher wurde dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten gewährt und die Flüchtlingseigenschaft festgestellt.
Erkenntnis des BVwG vom 23.07.2019, W222 2129994-1

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