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Beschwerdeverfahren einer Konvertitin aus dem Iran vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich!

Mit dem Vorbringen der Beschwerdeführerin (BF)aus dem Iran , wegen ihrer Konversion zum christlichen Glauben im Fall einer Rückkehr in den Iran aus religiösen Gründen verfolgt zu werden, macht die BF einen (subjektiven) Nachfluchtgrund geltend (vgl. § 3 Abs. 2 AsylG).

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat, können diese neuen in
Österreich eingetretenen Umstände, mit denen ein Asylwerber seine Furcht vor Verfolgung
(nunmehr) begründet, grundsätzlich zur Asylgewährung führen. Sie sind daher zu
überprüfen, wenn sie geeignet sind, die Annahme "wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung"
zu rechtfertigen (VwGH 18.09.1997, Zl. 96/20/0923).

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