Afghanistan
Der Verfassungsgerichtshof hat den Beschwerden nicht zuletzt deshalb Folge gegeben, weil darauf verwiesen wurde, dass das Bundesverwaltungsgericht kein bzw. ein höchst unzureichendes Ermittlungsverfahren durchgeführt hatte.
Besonders weist der VfGH daraufhin, dass das Bundesverwaltungsgericht aktuelle Länderberichte heranziehen muss. Bei behaupteter Konversion des BF ist grundsätzlich eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Wenn keine Verhandlung durchgeführt wird, muss das Bundesverwaltungsgericht das besonders begründen.
Es zeigt sich, dass die Kenntnis der Judikatur des VfGH unerlässlich ist, um erfolgreich für seine Mandanten tätig sein zu können.
Unsere Besucher finden folgende Artikel ebenfalls interessant:
Aufenthaltsbestimmungen für Österreich
weiterlesenFreispruch nach 17 Monaten U-Haft
Rechtsanwalt Dr. Klaus Kocher erwirkte für den Mandanten L. in einem Dschihadisten-Prozess einen Freispruch, obwohl der Angeklagte beinahe 17 Monate in U-Haft gesessen ist.
weiterlesenÜberlange Verfahrensdauer im Asylverfahren
Über Anträge auf internationalen Schutz ist binnen 15 Monaten zu entscheiden.
weiterlesenKocher & Bucher Rechtsanwälte OG
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Graz
Wir bieten Ihnen professionelle Rechtsberatung, Betreuung und anwaltliche Vertretung. Unser Ziel liegt darin, die uns gestellten Aufgaben erfolgreich, zeiteffizient und kostengünstig, demgemäß zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten, zu bewältigen.
Über uns »